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In allen Einrichtungen und Beförderungsmitteln der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz
(VTO) gelten grundsätzlich einheitliche Allgemeine Beförderungsbedingungen/Tarifbestimmungen.
Ein Abdruck
ist u. a. im Gemeinschaftsfahrplan der VTO erfolgt.
Fahrausweise werden gegenseitig anerkannt.
Fahrausweise werden im Namen und für Rechnung des befördernden
Verkehrsunternehmens verkauft. Der Fahrgast schließt den Beförderungsvertrag
jeweils mit dem Verkehrsunternehmen ab, mit dessen Fahrzeug er befördert
wird.
Bei der Q-Bus GmbH sind alle Fahrausweise im Bus und in ausgewählten
Vorverkaufsstellen erhältlich.
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
der VTO
(Stand 21.08.2011)
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