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Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt |
Im Detail sind für
den Ausstieg außerhalb von Haltestellen folgende
amtlicherseits angeordnete Vorgaben zu beachten:
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Die
Regelungen gelten ab 18:00 Uhr
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Der Aussteigewunsch ist direkt dem Fahrer
mitzuteilen.
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Das Aussteigen ist nur an der 1. Tür möglich.
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In Fahrtrichtung muss am rechten Fahrbahnrand
ein Gehweg vorhanden sein.
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Bei Risikowetterlagen ist das Aussteigen
außerhalb von Haltestellen nicht gestattet.
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Auf Straßenabschnitten mit Halteverbot (VZ
238 STVO) ist kein Bedarfshalt zulässig.
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Dem Haltewunsch eines Fahrgastes darf nur zu
entsprochen werden, wenn die Entfernung zwischen 2 Haltestellen 200 m nicht
unterschreitet.
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Bei deutlichen Verzögerungen in der
Einhaltung des Fahrplans sind entsprechende Zwischenstopps zu vermeiden.
Wir
bitten um Verständnis, dass im Interesse Ihrer Sicherheit und unserer
Betriebsabläufe korrekt mit den Auflagen umzugehen ist!
Ihre Q-Bus GmbH |