++ Mondscheinservice ++ Aussteigen außerhalb von Haltestellen ++

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt

Im Detail sind für den Ausstieg außerhalb von Haltestellen folgende amtlicherseits angeordnete Vorgaben zu beachten:

  • Die Regelungen gelten ab 18:00 Uhr

  • Der Aussteigewunsch ist direkt dem Fahrer mitzuteilen.

  • Das Aussteigen ist nur an der 1. Tür möglich.

  • In Fahrtrichtung muss am rechten Fahrbahnrand ein Gehweg vorhanden sein.

  • Bei Risikowetterlagen ist das Aussteigen außerhalb von Haltestellen nicht gestattet.

  • Auf Straßenabschnitten mit Halteverbot (VZ 238 STVO) ist kein Bedarfshalt zulässig.

  • Dem Haltewunsch eines Fahrgastes darf nur zu entsprochen werden, wenn die Entfernung zwischen 2 Haltestellen 200 m nicht unterschreitet.

  • Bei deutlichen Verzögerungen in der Einhaltung des Fahrplans sind entsprechende Zwischenstopps zu vermeiden.

     

Wir bitten um Verständnis, dass im Interesse Ihrer Sicherheit und unserer Betriebsabläufe korrekt mit den Auflagen umzugehen ist!

Ihre Q-Bus GmbH

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